Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Kellerfreunde Schneeberg e.V. für Kellerführungen
Allgemeines
Der Teilnehmer erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an.
Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kellerfreunde Schneeberg e.V. für Kellerführungen. Andere Vertragswerke gelten nicht, auch soweit einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gästeführers nicht enthalten sind.
Die Führungen finden bei jedem Wetter statt. Der Gästeführer kann die Führung kurzfristig absagen, wenn die Witterungsverhältnisse objektiv eine Gefährdung für Teilnehmer und Gästeführer zur Folge haben könnten (z.B. Gewitter, Sturm, höhere Gewalt).
Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Zahlungsbedingungen
Vier Wochen vor Termin der Führung wird eine Anzahlung in Höhe von 10,00 Euro pro Person als Buchungsbestätigung fällig. Erst mit Eingang dieser Anzahlung ist eine Führung verbindlich gebucht!
Die vereinbarte Anzahlung ist auch gleichzeitig Stornogebühr.
Das Entgelt für die Führungen wird in aller Regel am Ende der Führung direkt und bar an den Gästeführer gegen Aushändigung einer Quittung gezahlt. Nach vorheriger Vereinbarung erhält der Teilnehmer auch eine Rechnung.
Vertragsänderungen
Änderungen jeder Art sind rechtzeitig den Kellerfreunde Schneeberg e.V. und/oder den Gästeführern mitzuteilen.
Vertragsstornierung
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Mündliche Stornierungen haben keine Relevanz.
Die Absage einer Führung ist bis 4 Wochen vor dem gebuchten Termin ist kostenfrei. Bei späteren Stornierungen und bei Nichterscheinen der Gruppe oder des Teilnehmers wird die Anzahlung einbehalten.
Verspätung/Wartezeit des Gästeführers
Ist seitens des Teilnehmers absehbar, dass der vereinbarte Zeitpunkt für die Führung nicht eingehalten werden kann, muss der Teilnehmer den Gästeführer informieren.
Der Gästeführer ist verpflichtet, 15 Minuten über den vereinbarten Zeitpunkt für die Führung hinaus auf den Teilnehmer zu warten. Danach gilt die Führung für den Teilnehmer als ausgefallen. In diesem Fall wird die geleistete Anzahlung einbehalten.
Haftung
Für Sach- und Personenschäden während der Führung übernimmt der Verein Kellerfreunde Schneeberg e.V. keine Haftung. Die Haftung der Kellerfreunde Schneeberg e.V. bezieht sich ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs sowie des vereinbarten Zeitrahmens und ist begrenzt auf den Betrag der Führungshonorars. Evtl. Ansprüche sind unverzüglich beim Gästeführer anzumelden.
Bei Führungen von Kinder- und Jugendgruppen übernimmt der Gästeführer nicht die Aufsichtspflicht. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.
Datenschutz
Der Verein Kellerfreunde Schneeberg e.V. bearbeitet die personenbezogenen Kundendaten unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Der Teilnehmer gestattet dem Verein Kellerfreunde Schneeberg e.V., diese Daten an mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte zu vermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist.
Geltendes Recht
Sofern nichts anderes in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt oder schriftlich zwischen Teilnehmer und dem Verein Kellerfreunde Schneeberg e.V. vereinbart ist, findet auf das Vertragsverhältnis zwischen den beiden Parteien ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird Obernburg am Main vereinbart.
Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, werden die anderen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten in diesem Falle die gesetzlichen Vorschriften.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kellerfreunde Schneeberg e.V. für Kellerführungen, gültig ab März 2017.